Bodewig: Starre Metall-Kuhfänger
an Geländewagen müssen verboten werden

"Starre
Metall-Kuhfänger an Geländewagen müssen verboten werden", sagte
Bundesminister Kurt Bodewig am Mittwoch in Berlin. Dieser "Unsinn"
habe auf den Straßen nichts verloren, denn er stelle eine erhebliche Gefährdung
für Fußgänger und Radfahrer dar. "Ich habe kein Verständnis dafür,
dass aus reinen Show-Gründen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden",
betonte der Minister.
Frontschutzbügel aus Metall oder anderen starren Materialien - so genannte Kuhfänger
- an Geländewagen seien bei Verkehrsunfällen für ungeschützte
Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, Senioren und Radfahrer, lebensgefährlich.
Deshalb habe die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission eine Änderung
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Notifizierung eingereicht.
"Ziel ist, diese Kuhfänger an Geländewagen zu verbieten", sagte
Bodewig. Nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung dürften dann keine
Neufahrzeuge mehr mit Frontschutzbügeln aus Metall oder anderen starren
Materialien zugelassen werden.
In Deutschland gebe es zur Zeit rund 1,4 Millionen Geländewagen, Tendenz
steigend. 60 Prozent von ihnen seien mit Kuhfängern ausgerüstet. Gerade bei
Kindern stellten sie durch die Erhöhung und Versteifung der Aufprallfläche in
Kopfhöhe ein lebensgefährliches Risiko dar. So werde die für Kinder oftmals tödliche
Unfallwucht, die beim normalen Pkw bei 40 km/h liege, bei einem Geländewagen
mit starrem Frontschutzbügel bereits bei 20 km/h erreicht. "Deshalb ist es
notwendig, die schwächeren Verkehrsteilnehmer besonders zu schützen und die
Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen starren und zudem hierzulande
überflüssigen Frontschutzbügeln zu verbieten", stellte Bodewig heraus.
Zudem gebe es Alternativen: Tests hätten ergeben, dass insbesondere nachgebende
Frontschutzbügel aus Kunststoff besonders verletzungsträchtige Geländewagenfronten
entschärfen könnten.
Zwar habe sich der europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA) gegenüber
der Europäischen Kommission vertraglich verpflichtet, unter anderem ab Anfang
2002 werksseitig keine Neufahrzeuge mehr mit starren Frontschutzbügeln auszurüsten.
Diese Selbstverpflichtung beziehe sich jedoch nur auf Kraftfahrzeuge bis 2,5
Tonnen zulässiger Gesamtmasse und erfasse somit die großen Geländewagen mit
zum Teil über drei Tonnen zulässiger Gesamtmasse nicht. Man handle jetzt im
Vorgriff auf eine spätere europäische Regelung. Damit werde ein wichtiges
Anliegen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung umgesetzt.
Quelle: Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Pressemitteilung Nr. 309/02, 7. August
2002
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