Europäische Kommission schlägt einheitliche Mineralölsteuer für "Gewerbediesel" vor
BGL. Frankfurt/M. – Die Europäische Kommission hat auf ihrer heutigen Sitzung einen neuen
Vorschlag zur Angleichung der Mineralölsteuersätze in der EU vorgelegt. Geplant ist ab dem Jahr 2010
ein einheitlicher Mineralölsteuersatz auf „gewerblich genutzten“ Dieselkraftstoff von 350 € auf 1000 l.
Bereits ab 2003 sollen nur noch Abweichungen in einem „Fluktuationsband“ von 100 € gegenüber
diesem Zielwert möglich sein. Jahr für Jahr soll dieses Band enger werden, bis der Zielwert von 350 €
erreicht wird. Dieser Zielwert soll jeweils inflationsbedingt angepasst werden. Bisher gilt lediglich ein
Mindeststeuersatz auf Diesel von 245 € je 1000 l. Mit diesem Vorschlag kommt die EU-Kommission
einer im Weißbuch des vergangenen Jahres zur „europäischen Verkehrspolitik bis 2010:
Weichenstellungen für die Zukunft“ getroffenen Ankündigung nach, die Besteuerung gewerblich
genutzten Treibstoffs von der Besteuerung des Kraftstoffs für private Zwecke zu entkoppeln.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sieht in diesem Vorschlag
einen wichtigen Schritt hin zur Harmonisierung der verkehrsspezifischen Steuern im
EU-Güterkraftverkehr. In Deutschland wurde der Mineralölsteuersatz auf Dieselkraftstoff in den
vergangenen Jahren im Rahmen der Ökosteuerreform auf inzwischen 440 € je 1000 l kontinuierlich
erhöht und liegt bereits heute um 80 % über dem bislang geltenden EU-Mindestsatz. Im nächsten
Jahr wird die deutsche Belastung bereits bei 470 € liegen. Demgegenüber wurden in anderen
EU-Mitgliedsstaaten die fiskalischen Belastungen des Transportgewerbes seit der Treibstoffpreisex-
plosion im Jahr 2000 durch Mineralölsteuerrückerstattungen zurückgefahren. So liegt die für Lkw
effektiv zu zahlende Mineralölsteuer für 1000 l in Frankreich bei 355 €, in den Niederlanden bei 312 €
und in Luxemburg bei 259 € und damit deutlich unter dem deutschen Niveau. Daraus ergeben sich
unter Berücksichtigung auch unterschiedlicher nationaler Kraftfahrzeugsteuern Steuernachteile eines
deutschen Lkw bis zu jährlich 8000 €. Diese fiskalischen Wettbewerbs-verzerrungen haben ebenso wie
die nach wie vor bestehenden Harmonisierungsdefizite in anderen Feldern wie der Überwachung der
EU-Sozialvorschriften Marktanteilsverluste deutscher Transportunternehmer zugunsten niedriger
belasteter europäischer Konkurrenten zur Folge. Nach aktuellen Schätzungen werden bereits heute
knapp 30 % aller Transportleistungen auf deutschen Straßen mit gebietsfremden Lkw erbracht.
Der BGL begrüßt insbesondere, dass die Kommission erstmals einen einheitlichen Steuersatz für
„Gewerbediesel“ vorschlägt, bei dessen Umsetzung erneute Steuererleichterungen in den
Konkurrenzstaaten verhindert und gleichzeitig finanzpolitischen Begehrlichkeiten zumindest bei der im
Wettbewerb relevanten Mineralölsteuer ein Riegel vorgeschoben wird. Allerdings befürchtet der BGL
eben aus diesem Grund, dass die Erfolgsaussichten einer Einigung der im Ministerrat zuständigen
EU-Finanzminister – dort ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich - auf diesen
Kommissionsvorschlag eher gering sein dürften.
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Frankfurt am Main, den 24.7.2002
Anlage (MINERALOELSTEUER_IN_EUROPA.PDF)